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Beschäftigung und Entsendung von EU-Bürgern

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Beschreibung

Als Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz sind freizügigkeitsberechtigt und können Sie ohne weitere Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen.

Seit Mai 2011 gilt für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen ebenfalls die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für die 2007 beigetretenen Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien gilt diese seit Januar 2014, für das im Jahr 2013 beigetretene Kroatien seit dem 1. Juli 2015.

Kosten & Gebühren

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stichwörter

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Arbeitszulassung
  • Freizügigkeit
  • Immigrant
  • Jobbörse
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  • Erwerbstätigkeit

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